HNO-Praxis Dr. med. Reto Hasler

aktuell:

Am 1.9.2023 trat das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Neuerungen um Anpassungen an das EU-Recht. Dies hat diverse Anpassungen in Arztpraxen zur Folge. Neu wird es uns u.a. kaum mehr möglich sein, kurzfristig bei anderen Ärzten und Spitälern Vorunterlagen von Patienten einzufordern. Für eine stringente Beurteilung sind Vorunterlagen aber essenziell. Es ist deshalb wichtig, dass Patienten vorher relevante Unterlagen selber einholen (Vorhörtests, Bildgebung wie CT/MRT vom Kopf/Hals mit Befund, aktuelle Medikamentenliste etc.)

Für "Schnarchinteressierte": Überarbeitetes Kapitel in der Schnarchdiagnostik beachten